810 IN 1267/26 K-33-: In dem Insolvenzverfahren Sabine Kaiser, […], handelnd unter Sabine Kaiser e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 49125), wurde am 29.09.2026 um 14:47 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Die Schuldnerin wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: [email protected], Internet: www.profpannen.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist beantragt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 29.09.2026
810 IN 1267/26 K-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Sabine Kaiser, […], handelnd unter Sabine Kaiser e.K. (AG Frankfurt am Main, HRA 49125), ist am 25.08.2026 um 08:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Bettinastraße 35-37, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 75 61 466 0, Fax: 069/ 75 61 466 160, E-Mail: [email protected], Internet: www.profpannen.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.08.2026
Verfahrensbeginn
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