InsolvenzverfahrenAbgewiesen mangels MasseAmtsgericht Frankfurt am Main
Transport
Unternehmensdaten
FirmennameNoble Transport GmbH & Co. KG
RechtsformCoKG
AdresseThurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main
BundeslandHessen
GeschäftsführerSabri Idali
RegisternummerHRA 53872
AmtsgerichtFrankfurt am Main
BrancheTransport
Insolvenzverwalter
Bei Abweisung mangels Masse wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Die Geschäftsführung wird zum Liquidator, Forderungen ggf. direkt an das Unternehmen richten.
Unternehmensbeschreibung
Noble Transport GmbH & Co. KG ist ein in Frankfurt am Main ansässiges Transportunternehmen mit Sitz im Nextower am Thurn-und-Taxis-Platz 6. Das Unternehmen bietet Transportdienstle und weitere wichtige Informationen über das Unternehmen, die Geschäftstätigkeit und den aktuellen Stand des Verfahrens.
Das Unternehmen wurde gegründet und ist seitdem in der Branche tätig. Die Gesellschaft beschäftigt Mitarbeiter an verschiedenen Standorten in Deutschland. Zu den Hauptgeschäftsfeldern gehören diverse Dienstleistungen und Produkte für Kunden aus unterschiedlichen Branchen. Die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt verschiedene Trends.
810 IN 610/26 N-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Noble Transport GmbH & Co. KG, lt. HR: Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 53872), vertr. d.: 1. Noble Verwaltungs GmbH, lt.HR: O 4, 4, 68161 Mannheim, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sabri Idali, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.08.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.08.2026
-
810 IN 610/26 N-82-
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren
Land Hessen vertreten durch das Finanzamt Frankfurt am Main, Gutleutstraße 118-124, 60327 Frankfurt am Main,
- Antragsteller -
g e g e n
Noble Transport GmbH & Co. KG, lt. HR: Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 53872),
vertreten durch:
1. Noble Verwaltungs GmbH, lt.HR: O 4, 4, 68161 Mannheim, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Sabri Idali, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
wird der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens - mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse - a b g e w i e s e n .
Es wird die Eintragung der Antragsgegnerin in das Schuldnerverzeichnis angeordnet.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Der Gegenstandswert wird auf 500,00 EUR festgesetzt.
G r ü n d e :
Die Ablehnung des Eröffnungsantrages beruht auf § 26 Abs. 1 InsO. Die durchgeführten Ermittlungen haben ergeben, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, aber keine Masse vorhanden ist, die die Verfahrenskosten decken würde. Dies ergibt sich aus dem Gutachten des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner vom 22.07.2026.
Die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis hat gemäß § 26 Abs. 2 InsO i. V. m. § 882b ZPO zu erfolgen.
Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 4 InsO, 91 ZPO.
Der Gegenstandswert wird gemäß §§ 4 InsO, 58 GKG nach dem Mindestwert festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main
24.08.2026
- Insolvenzgericht
Verfahrensbeginn
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