InsolvenzverfahrenAbgewiesen mangels MasseAmtsgericht Landau in der Pfalz
Handwerk
Unternehmensdaten
FirmennameKonrad GmbH
RechtsformGmbH
AdresseAm Stubenacker 13, 76833 Böchingen
BundeslandRheinland-Pfalz
Geschäftsführer–
RegisternummerHRB 2454
AmtsgerichtLandau in der Pfalz
BrancheHandwerk
Insolvenzverwalter
Bei Abweisung mangels Masse wird kein Insolvenzverwalter bestellt. Die Geschäftsführung wird zum Liquidator, Forderungen ggf. direkt an das Unternehmen richten.
Unternehmensbeschreibung
Konrad GmbH ist in Böchingen ansässig und im Bereich Fliesenarbeiten sowie…
3 IN 53/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über den Nachlass der Konrad GmbH, Am Stubenacker 13, 76833 Siebeldingen (AG Landau in der Pfalz, HRB 2454), vertr. d.: Alexander Gimbel, Ludwigstraße 16, 76726 Germersheim, (Nachlasspfleger), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Landau in der Pfalz, Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz; Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436793743928-015871183 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Landau in der Pfalz, 23.06.2026
Hinweise zum Datenschutz:
Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agld.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.
Verfahrensbeginn
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